3.2. Hygieneregelungen in Corona-Zeiten
(1) Der Verein ist verpflichtet, die zur Eindämmung der Pandemie zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen oder Allgemeinverfügungen, wie z.B. Abstands- und Hygieneregeln, etc., umzusetzen und auf deren Einhaltung zu achten.
(2) Beim Ticketkauf erkennt der Besucher an, dass Veranstaltungen während der Corona-Pandemie eventuell nicht in der gewohnten Form aufgrund der aktuellen, dynamischen Entwicklung stattfinden und es zu kurzfristigen Änderungen der Zutrittsberechtigungen kommen kann. Sollten aus wichtigem Grund, z.B. behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. Impf- , Genesungs-, oder neg. Testnachweis, Kontaktdatenerhebung), sind wir als Veranstalter im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/oder Erklärungen vom Besucher unmittelbar vor Zutritt zur Veranstaltung vorlegen zu lassen und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen.
(3) Der Besucher akzeptiert das vom Verein zum Zeitpunkt der Veranstaltung erstellte Hygienekonzept.
3.3. Ausweispflicht und persönliche Daten in Corona-Zeiten
(1) Um im Verdachtsfall die Nachverfolgung der Infektionsketten sicherstellen zu können, muss der Verein u.U. wissen, wer im Publikum sitzt. Aus diesem Grund ist nur ein Kauf von personalisierten Tickets möglich und die Angabe von Anschrift und Telefonnummer zwingend erforderlich. Sollten Sie für mehrere Personen Karten kaufen, so sind auch deren persönliche Daten (Name und Telefonnummer) bis 28 Tage nach Vorstellungsbesuch vorzuhalten und auf Nachfrage mitzuteilen.Siehe auch Punkt 3.2 Satz 2 und 3.
(2) Am Veranstaltungsabend selbst sind alle Besucher verpflichtet, ihren Ausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen, damit der Verein seiner u.U. bestehenden Verpflichtung zur personalisierten Sitzplatzbelegung nachkommen kann.
3.4. Versand der Eintrittskarten in Corona-Zeiten/Abholung in der Geschäftsstelle in Sömmersdorf
Der Versand der Eintrittskarten erfolgt unter Berechnung von Versandkosten in Höhe von pauschal € 2,50. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der zufälligen Verschlechterung, geht auf den Besucher über, sobald der Verein die Eintrittskarten an das Versandunternehmen übergeben hat. Die Eintrittskarten können zu den angegebenen Bürozeiten nur in der Geschäftsstelle des Vereins in Sömmersdorf abgeholt werden.
3.5. Besonderes Rücktrittsrecht für den Verein in Corona-Zeiten
Der Verein behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern am Veranstaltungstag gemäß Gesetz, Verordnung, Allgemeinverfügung etc., nicht mindestens 800 Zuschauer zugelassen sind oder auch bei nicht einhaltbaren Auflagen an das Schutz- und Hygienekonzept. (Stand 01.11.2021)
Ticketpreise/Ticketsystemgebühren
Die angegebenen Ticketpreise beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die bei Reservix GmbH anfallenden Ticket-Systemgebühren.
Eigentumsvorbehalt
Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Vereins.
Kartenrückgabe
Bestellte und gekaufte Karten sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
Insbesondere kann der Kunde seine auf Vertragsabschluss gerichtete Erklärung nicht widerrufen, da gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Die Eintrittskarten sind daher von der Rückgabe ausgeschlossen.
Rückbelastung der SEPA-Lastschrift
Sollte eine Buchung rückbelastet werden, so ist der Ticketbesteller zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten, insbesondere der Gebühren der beteiligten Banken, verpflichtet. Darüberhinausgehende Ansprüche des Vereins, z.B. wegen Verzugs bleiben hiervon unberührt.
Rollstuhlfahrer
Für Rollstuhlfahrer stehen begrenzte Plätze zur Verfügung. Anspruch auf einen barrierefreien Platz besteht nur, wenn bei der Bestellung deutlich in Textform darauf hingewiesen wurde, dass ein solcher Platz benötigt wird.
Ermäßigungen/Prüfung der Angaben
Der Besuch der Aufführung zu einem ermäßigten Preis ist nur möglich, wenn die jeweilige Ermäßigungsberechtigung am Veranstaltungstag besteht. Der Berechtigungsnachweis ist beim Einlass auf Verlangen gegenüber dem Einlasspersonal zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, besteht ein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung nur, wenn der Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis entrichtet wird. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist ausgeschlossen.
Witterungsbedingte Absage/Verzögerung/Unterbrechung einer Aufführung
(1) Der Besucher ist verpflichtet, sich am Tag der Veranstaltung auf www.kulturauspassion.de darüber zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
(2) Der Verein behält sich vor, den Aufführungsbeginn witterungsbedingt bis zu einer Stunde zu verschieben bzw. die Vorstellung bis zu einer Stunde zu unterbrechen und anschließend fortzusetzen.
(3) Sollte die Vorstellung aufgrund widriger Wetterverhältnisse nach mindestens einer Stunde Spielzeit abgebrochen werden, bitten wir um Verständnis, dass – wie bei Freilichtaufführungen üblich – kein Erstattungsanspruch der Eintrittsgelder besteht.
Andernfalls erfolgt eine anteilige Erstattung der Eintrittsgebühren.
(4) Der Erstattungsanspruch ist spätestens 10 Tage nach der ausgefallenen bzw. abgebrochenen Vorstellung dem Verein gegenüber in Textform unter der Adresse Fränkische Passionsspiele Sömmersdorf e. V., Passionsweg 1, 97502 Sömmersdorf und unter Vorlage der Originaleintrittskarte geltend zu machen.
(5) Die Rückerstattung erfolgt auf das bei der Bestellung angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.
Eine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung erfolgt nicht.
Höhere Gewalt, Ausfall, Verlegung, Änderung von Veranstaltungen, Platzänderung
(1) Dem Verein bleibt vorbehalten, eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von außen – etwa durch Stromausfall – verursachte Betriebsstörungen), weil die staatlichen Sicherheitsbehörden wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags von der Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten oder wegen Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Aufführenden, wenn kein Ersatz zur Verfügung steht oder dies aus Pietätsgründen angezeigt ist, abzusagen oder abzubrechen.
(2) In diesem Fall erhält der Besucher den Eintrittskartenpreis ganz oder – bei Abbruch der Veranstaltung – anteilig zurück.
(3) Ein Erstattungsanspruch ist spätestens 10 Tage nach der ausgefallenen bzw. abgebrochenen Vorstellung dem Verein gegenüber in Textform unter der Adresse Fränkische Passionsspiele Sömmersdorf e. V., Passionsweg 1, 97502 Sömmersdorf und unter Vorlage der Originaleintrittskarte geltend zu machen.
(4) Die Rückerstattung erfolgt auf das Bankkonto. Eine Barauszahlung kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.
(5) Weitergehende Ansprüche des Besuchers sind ausgeschlossen, wenn der Verein den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte des Vereins zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung bleiben unberührt.
(6) Dem Verein bleibt vorbehalten, bei Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Aufführenden nach billigem Ermessen eine Umbesetzung und/oder eine Programmänderung vorzunehmen oder die Veranstaltung wegen eines in Abs.1 genannten Grundes nach billigem Ermessen auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern dies dem Besucher unter Berücksichtigung der Interessen des Vereins zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte des Kunden ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Rechte des Vereins zur Verlegung oder Änderung einer Veranstaltung bleiben unberührt.
(7) Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, dem Kunden auch nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen einen anderen Platz für die betreffende Veranstaltung zuzuweisen, wenn der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz nicht zur Verfügung steht (zum Beispiel wegen Defekts) und dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Vereins zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte des Besuchers ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Vereins zur Platzänderung bleiben unberührt.
Eine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung erfolgt nicht.
Bild- und Tonaufnahmen
(1) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art während der Vorstellung ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
(2) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb bzw. mit der Benutzung der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnung ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden darf.
Datenschutz / Reservix GmbH
(1) Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des erforderlichen Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
(2) Der Verein pflegt die Daten des Kunden in das Buchungssystem des Ticketsystemanbieters Reservix GmbH, Humboldstraße 2 in 79098 Freiburg ein.
(3) Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote informiert.
Haftung/Schadensersatz
(1) Die Haftung des Vereins für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die nicht auf einer schuldhaften (also vorsätzlichen oder fahrlässigen) Pflichtverletzung des Vereins oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird ausgeschlossen.
(2) Für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nur, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Schäden allerdings auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen (also solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf), haftet der Verein für jedes Verschulden, allerdings im Falle der leichten Fahrlässigkeit begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) und eventuell daraus resultierende Schäden haftet nicht der Verein, sondern der Leistungserbringer.
(4) Der Verein übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
Rechtswahl/Gerichtsstand
(1) Das Vertragsverhältnis und die AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Schweinfurt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
Sonstiges
(1) Die Hausordnung und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs ist untersagt.
(2) Das Mitbringen von sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen und ähnlich gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
(3) Tiere sind auf dem Spielgelände nicht gestattet